Ausschüsse

Die Ausschüsse nehmen einen wesentlichen Teil des parlamentarischen Arbeit ein. Sie haben die Vorlagen und Anträge, die ihnen vom Abgeordnetenhaus überwiesen werden, für die Beschlussfassung im Abgeordnetenhaus vorzubereiten. Außer den vom Abgeordnetenhaus übertragenen Aufgaben können die Ausschüsse aus eigener Initiative Fragen besprechen, die sich auf ihren Geschäftsbereich beziehen. Das Abgeordnetenhaus setzt grundsätzlich für jeden Geschäftsbereich des Senats einen ständigen Ausschuss ein. Die einzelnen Fraktionen sind entsprechend ihrer Stärke in den Ausschüssen vertreten. 

In den Ausschüssen wird eine inhaltliche Detaildiskussion geführt, d. h. die eigentliche parlamentarische Sacharbeit geleistet. Ein Ausschuss kann außerdem jederzeit verlangen, dass das zuständige Senatsmitglied oder ein Vertreter im Amt vor dem Ausschuss erscheint und Auskunft erteilt.

Sonderausschüsse können für einzelne Angelegenheiten, die von Fachleuten gesondert bearbeitet werden sollen, eingesetzt werden. Sonderausschüsse bearbeiten den Auftrag und geben dem Plenum einen Bericht oder eine Beschlussempfehlung. Nach dem Beschluss darüber gelten sie als aufgelöst.

Untersuchungsausschüsse werden zur Aufklärung von Vorkommnissen und Missständen im Lande bestellt. Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder muss das Abgeordnetenhaus gemäß Verfassung einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Parlamentarische Untersuchungsausschüsse sind die schärfste Waffe des Parlaments im Rahmen seiner Kontrollkompetenz gegenüber der Regierung.

Der Petitionsausschuss geht Beschwerden über Behörden, Einrichtungen und Mitarbeiter des Landes Berlin nach. Er kann auch Vorschläge zur Landesgesetzgebung aufgreifen. Der Petitionsausschuss kann tätig werden bei Angelegenheiten die z. B. Schulen, Hochschulen, Jugendprobleme, Sozialhilfe, Behindertenprobleme u. a. betreffen.

Mit wenigen Ausnahmen sind die Sitzungen der Ausschüsse öffentlich.

Von der Öffentlichkeit der Beratungen sind lediglich der Petitionsausschuss sowie die Unterausschüsse des Hauptausschusses "Haushaltskontrolle", "Vermögensverwaltung" sowie "Beteiligungsmanagment und -controlling" ausgenommen.

Wirtschaftsausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Betriebe befasst sich mit den Bereichen der Wirtschafts- und Energiepolitik sowie den Betrieben des Landes Berlin.

Die Berliner Wirtschaft ist eine Mischung von traditionsreichen Industrie-unternehmen, mittelständischen Betrieben sowie jungen Start-up-Unter-nehmen. Wichtige aktuelle Projekte für Berlin sind z. B. die Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie, die Weiterentwicklung des Masterplans Industriestadt Berlin sowie die Fortsetzung des Aktionsprogramm Elektromobilität 2020.

In der Energiewirtschaft geht es vor allem um Fragen zu der Energie-versorgung und des Betriebs der Berliner Elektrizitäts- und Gasversor-gungsnetze. Ein aktuelles Projekt ist das „Cluster Energietechnik“, das das Ziel hat, den Energietechnikstandort Berlin-Brandenburg zu stärken und weiterhin zu einem wettbewerbsfähigen Standort im Bereich Energien und Energie-effizienztechnologien auszubauen.

Im Rahmen des Aufgabengebiets Betriebe befasst sich der Ausschuss zudem mit den Unternehmensbeteiligungen des Landes Berlin. Hierzu zählen Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR), die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), die Berliner Wasserbetriebe (BWB), die Berliner Stadtgüter und nicht zuletzt die im Jahr 2013 gegründete Berliner Stadtwerke GmbH. 

Weitere Informationen unter: https://www.parlament-berlin.de/de/Das-Parlament/Ausschuesse/Ausschuss-fuer-Wirtschaft-Energie-Betriebe

Ausschuss für Beteiligungen und Controlling

Der Unterausschuss Beteiligungsmanagement und -controlling befasst sich mit Beteiligungen des Landes Berlin, wie beispielsweise der BVG, BSR, Berliner Wasserbetriebe, Messe Berlin und den Wohnungsbaugesellschaften. Auf Grundlage des vom Senat jährlich vorgelegten Beteiligungsberichts und aktuellen Unternehmensdaten berät der Unterausschuss mit dem Senat und den Leitungen der Unternehmen über die aktuelle Situation der Unternehmen und zukünftige Unternehmensstrategien. Der Unterausschuss tagt in der Regel nichtöffentlich.

Weitere Informationen: https://www.parlament-berlin.de/de/Das-Parlament/Ausschuesse/Unterausschuss-Beteiligungsmanagement-und--controlling

Untersuchungsausschuss "BER II"

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 28. Juni 2018 einen Untersu-chungsausschuss eingesetzt. Der 2. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode befasst sich mit den Kosten- und Terminüberschreitungen beim Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt  (BER) und knüpft damit an die Ergebnisse des 1. Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode ("BER") an. Im Mittelpunkt dieses Ausschusses stehen die Fragen nach Ursachen und Konsequenzen der Verzögerung sowie die Frage nach der Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen.

Der Untersuchungsausschuss ist am 6. Juli 2018 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen. Ich bin der Obmann der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus.
 
Das Ergebnis seiner Untersuchungen wird der Ausschuss dem Plenum des Abgeordnetenhauses in Form eines Berichts vorlegen.

Enquete-Kommission

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hatte in seiner 47. Sitzung der 17. Wahlperiode am 08. Mai 2014 gemäß § 24 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin die Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin – Zukunft der energiewirtschaftlichen Strukturen“ eingesetzt.

Aufgabe der Kommission war es, ausgehend von den energiewirtschaftlichen Zielsetzungen des Landes Berlin, die Zukunft der energiewirtschaftlichen Strukturen im Land vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen, wie z.B. der Energiewende, zu untersuchen.

Die Kommission hat nach Beendigung ihrer Arbeit einen Abschlussbericht vorgelegt; er ist unter folgendem link einsehbar:

„Neue Energie für Berlin – Zukunft der energiewirtschaftlichen Strukturen“.

Der vorliegende Bericht ist zugleich Drucksache: 17/2500

 

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