6 Entscheidungen für Berlin

Fraktion

Die Fraktionen von SPD und CDU haben sich auf sechs wichtige Entscheidungen für die Zukunft Berlins geeinigt und setzen damit eine Vereinbarung zur Umsetzung des Koalitionsvertrages um. Die zentralen Vorhaben betreffen die Stromnetzkonzessionen, die Berliner Wasserbetriebe, die Immobilienholding BIH, den Flughafen Tegel, das ICC und die Tangentiale Verbindung Ost.

Für Jörg Stroedter, Vizechef der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, sind die Vorhaben von "zentraler Bedeutung für die Zukunft der Stadt" und wichtige Weichenstellungen, damit "Berlin auch weiterhin ein wirtschaftlich attraktiver Investitionsstandort bleibt."

Besonders aber freut es ihn, dass "die Beuth-Hochschule nun endlich den ersehnten Campus am Flughafengelände in Tegel erhält. Das ist ein wichtiges Zeichen für nicht nur für den Forschungsschwerpunkt der Stadt, sondern natürlich auch ein richtungsweisendes Signal für die Nachnutzung von TXL und für den Bezirk Reinickendorf insgesamt."

Die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU verständigten sich zur Umsetzung des Koalitionsvertrages wie folgt: "Die Grundlage allen wirtschaftlichen Handelns ist für uns eine leistungsfähige Infrastruktur. Die vereinbarten Strukturentscheidungen tragen wesentlich zum obersten Ziel unserer Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik bei, Rahmenbedingungen zu schaffen für neue Arbeitsplätze mit einem auskömmlichen Einkommen und gesicherten Arbeitnehmerrechten für alle Berlinerinnen und Berliner."

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1. Stromnetzkonzessionen
Durch die Neuvergabe der Stromnetzkonzession nehmen die Regierungsfraktionen aus SPD und CDU öffentlichen Einfluss auf die Verteilnetze und Verteilnetzbetreiber. Die Netze sollen dezentrale Energieeinspeisung ermöglichen und nachhaltig die Klimaschutzstrategie Berlins unterstützen.
Dazu führt der Senat die rechtssichere, transparente und diskriminierungsfreie Ausschreibung des Stromnetzes durch. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden die Kriterien, Umsetzung der Energiewende, Versorgungssicherheit sowie wirtschaftlich optimale Leistungserbringung ausgestaltet und sind durch die Bieter zu erbringen. Berlin wird sich mit seinem dazu wettbewerbsfähig auszustattenden landeseigenen Unternehmen „Berlin Energie“ an den weiteren Schritten des Vergabeverfahrens beteiligen. An diesem Unternehmen „Berlin Energie“ hält Berlin dauerhaft mindestens 51% der Gesellschaftsanteile und Stimmrechte. Die Koalitionsfraktionen setzen ihre Gespräche mit den Initiatoren des Volksbegehrens „Neue Energie für Berlin“ fort.
Die Gasnetzkonzession wird in einem ebenso rechtssicheren Verfahren für 10 Jahre vergeben.

2. Berliner Wasserbetriebe
Das Land Berlin kauft vertragsgemäß die RWE-Anteile an der RVB und erhöht somit den Einfluss des Landes auf die Berliner Wasserbetriebe.
Die Wasserbetriebe betreiben weiterhin das Gerichtsverfahren gegen die Bundeskartellamts-verfügung. Die Wassertarife werden davon unabhängig mit dem Ziel neu kalkuliert, eine langfristig wirksame Wasserpreissenkung von mindestens 15 Prozent beim Frischwasser durchzusetzen. Die Fraktionen vereinbaren für das Jahr 2012 eine finanzielle Entlastung aller Wasserkunden in Höhe von pauschal insgesamt 60 Millionen Euro, die mit den Abrechnungen 2013 erstattet werden. Erstattung und Neukalkulation werden zusammen mit dem Vermögensgeschäft parlamentarisch beschlossen.
Der Senat wird beauftragt, mit dem verbliebenen Partner „Veolia“ die Grundlage der Zusam-menarbeit neu zu verhandeln; Gewinngarantien für private Investoren sind auszuschließen. Im Zuge der Neustrukturierung bleiben die Tarifbindungen für die Mitarbeiter der Wasserbetriebe bestehen; auf betriebsbedingte Kündigungen wird verzichtet.

3. Immobilienholding – BIH
Berlin hat die Krise der Landesbank aus eigener Kraft überwunden und abgeschlossen. Die ehemalige BIH wird zukünftig als „normale“ Landesbeteiligung geführt werden. Die Regierungsfraktionen sind sich einig, dass die Risikoabschirmung von 21,6 Milliarden Euro auf 3,8 Milliarden Euro zurückgeführt wird.
Die Mitarbeiter der BCIA werden unter Beibehaltung von Tarifbedingungen und Entgeltzahlungen in die BIH z.B. als Innenrevision übernommen.

4. Flughafen Tegel
Die Koalition begreift die Entwicklung des Geländes des Flughafens Tegel als einen strategischen Arbeitsschwerpunkt. Auf dem Gelände des Flughafens Tegel soll ein wichtiger Forschungs- und Industriepark für „Urban Technologies“ entstehen. Teile der Beuth-Hochschule sollen auf dieses Gelände umgezogen werden und als Schnittstelle zur wissenschaftsnahen Industrieansiedlung Ankerwirkung haben. Der „Masterplan Tegel“, dessen Bestandteil das Campuskonzept der Beuth-Hochschule ist, wird umgesetzt und ausfinanziert. Zur Sicherstellung des Hochschulstarts 2015/2016 ist eine Anschubfinanzierung von ca. 70 Millionen Euro erforderlich.

5. Internationales Congress Centrum – ICC
Die Koalitionsfraktionen bekennen sich zur Sanierung des ICC und stellen dafür aus dem Landeshaushalt bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung. Gemeinsam mit Partnern und dem Landesunternehmen „Messe Berlin“ ist ein schlüssiges Nutzungs- und Bedarfskonzept durch den Senat aufzustellen. Eine Mischnutzung des ICC ist für die Regierungsfraktionen vorstell-bar, die Kooperation mit privaten Investoren möglich. Demgegenüber sind Abriss oder Nichtnutzung keine Alternative. Die Freigabe der Sanierungsmittel ist an das Vorliegen der Nutzungskonzeption gebunden; die Sanierungsmittel werden bis dahin im Haushalt qualifiziert gesperrt.

6. Tangentiale Verbindung Ost
Zur Anbindung der östlichen Bezirke an den Flughafen BER „Willy Brandt“ und das Wissenschafts- und Forschungszentrum Adlershof sowie zur Erschließung von Gewerbegebieten in Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Köpenick wird die Tangentiale Verbindung Ost (TVO) gebaut. Die Regierungsfraktionen legen sich auf einen vierspurigen Ausbau fest. Die ausgewählte Variante wird planfestgestellt und in Investitionsplanung und Haushalt finanziell abgebildet.

 
 
 

Kommentare

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Vielen Dank ffcr die Hinweise.Richtig ist, dadf das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erst einmal vom Bundesverfassungsgericht gepkipt wurde.Richtig ist aber auch, dadf dieses Urteil von Vertretern der Regierung bedauert wurde.

Autor: Cah, Datum: 07.12.2012, 01:42 Uhr


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Die Meldung nimmt mir anscheinend etwas voerwg: Um De-Mail einzuffchren verabschiedete das Bundeskabinett das Bfcrgerportalgesetz. Was verabschiedet wurde, ist der Entwurf des Bfcrgerportalgesetzes. Damit ist der Prozess zur Ausgestaltung und spe4teren Verabschiedung des Gesetzes angeschoben worden.Diesen elementaren Fehler haben auch die Kollegen von Heise.de in ihrer dcberschrift gemacht.Bei der von Ihnen selbst angegebenen BMI Quelle ist der Sachverhalt richtig dargestellt.Daher gibt es noch keine rechtsverbindlichen De-Mails, sondern lediglich einen Gesetzesentwurf und ein Pilotprojekt.P.S.: Und der Verweis auf die Vorratsdatenspeicherung ist seit ziemlich genau 8 Tagen obsolet und somit etwas sehr disqualifizierend.

Autor: Topher, Datum: 06.12.2012, 21:01 Uhr


 

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