BER: 17. Sitzung

Verkehr

Der Zeuge Ralph Struck war Bereichsleiter Facility-Management in Tegel und Schönefeld bevor er als Leiter des Gebäudemanagements zum BER kam, also die gesamte Ver- und Entsorgung unter Kontrolle hat. Darüber hinaus hat er als Arbeitnehmervertreter einen Sitz im Aufsichtsrat. Die ihm gestellten Fragen nach Dissonanzen zwischen Aufsichtsrat und Unternehmensführung konnte er so nicht bestätigen, er habe die Zusammenarbeit zwischen Lütke Daldrup und Marks immer als konzentriert und offen angesehen. Auch der Informationsfluss zu ihm hat immer geklappt. Zudem finden regelmäßige Baufachgespräche statt. Es wurden auch externer Sachverstand eingeholt und zweite Meinungen über Problemfälle. Dabei wurden auch TÜV-Sachverständige zu Rate gezogen. Kapazitätsprobleme konnte er nicht erkennen, da T2 ans Netz geht und die Gesellschafter dem Terminal T3 zugestimmt haben. Das Wasserproblem ging auf eine falsche Planung zurück und die Kabel mussten ausgetauscht werden, da sie nicht unterwassertauglich waren. Es handelte sich weder um Bauwasser, wie anfangs vermutet, noch um Grundwasser. Nach Trockenlegung der Schächte wird so etwas nicht wieder passieren.
TXL verglich Ralph Struck mit einem scheckheftgepflegten VW-Käfer – er funktioniert, ist aber nicht mehr zeitgemäß. Ersatzteile müssten teilweise von Hand nachgebaut werden. Eine weitere Offenhaltung würde zu einem Mitarbeiterproblem führen, das es ja durch den Umzug schon temporär gibt.

Bevor es um die eigentliche Sache ging, wurde auf der Pressekonferenz erstmal der Kollege Czaja aufgefordert, sich dazu zu äußern, inwieweit seine Tätigkeit bei einer Firma, die am BER tätig ist mit seinem Wirken im Untersuchungsausschuss zu vereinbaren ist. Sein Argument, er sei als Projektentwickler für langfristige, zukünftige Planungen verantwortlich, nicht aber für aktuell schon vorhandene, überzeugte nicht alle Ausschussobleute und auch nicht die Pressevertreter. Er wurde daher aufgefordert, an dieser Stelle Klarheit zu schaffen. 

Eine Hürde im Eröffnungsprozess sahen die Vertreter der Opposition noch in der Klage einer Bürgerinitiative gegen das Planänderungsfeststellungsverfahren, das die Erweiterung der Kapazität anficht. Hierbei geht es um die Vergrößerung des Lärmfußabdrucks, den ein erhöhtes Flugaufkommen mit sich brächte.

 
 
 

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